GSK Güte- und Prüfbestimmungen
GSK Güte- und Prüfbestimmungen
Die Epoxidbeschichtung von Armaturen und Formstücken als ideale Technologie zur Langzeitsicherung gegen Korrosion setzt eine äußerst qualitätsbewusste Fertigung mit anspruchsvollen Kontrollen voraus. Die werden von der GSK, die vom RAL (deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung) anerkannt ist, ausgeführt. Die GSK legt die Güte- und Prüfbestimmungen für die Beschichtungstechnologie, für Anlagen, Materialien, Arbeitsprozesse und Qualitätssicherung für die Epoxidtechnologie fest.
Erfüllt der Hersteller die hohen Anforderungen einer umfassenden Qualitätssicherung der Gütesicherung RAL-GZ 662, so bekommt er das RAL-Gütezeichen verliehen. Dieses garantiert eine langlebige, hygienische, energiesparende und umweltfreundliche Beschichtungsqualität.
Die GSK steht für eine verbindliche Gütesicherung, die nationalen und internationalen Anforderungen gerecht wird und noch darüber hinausgeht:
Schichtdicke
Mindestens 250 μm
Porenfreiheit
Testspannung mindestens 3 kV
Festigkeit
Nach GSK Bestimmungen
Vernetzung
Nach GSK BestimmungenÂ
Haftung
Mindestens 12 N/mm² nach Heißwasserlagerung
Kathodenabweichung zwischen Oberfläche und Außenhaut
Durchschnittliche Abweichungstiefe maximal 10 mm nach 30 Tagen
Trinkwassertauglichkeit
Durch Tests nachgewiesen, gemäß den neuesten nationalen und internationalen Anforderungen
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Alle AVK Mittelmann Gussarmaturen sind nach GSK Richtlinien beschichtet.
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Weitere Informationen zur GSK finden Sie unter www.gsk-online.de