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GSK Güte- und Prüfbestimmungen

GSK Güte- und Prüfbestimmungen

Die Epoxidbeschichtung von Armaturen und Formstücken als ideale Technologie zur Langzeitsicherung gegen Korrosion setzt eine äußerst qualitätsbewusste Fertigung mit anspruchsvollen Kontrollen voraus. Die werden von der GSK, die vom RAL (deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung) anerkannt ist, ausgeführt. Die GSK legt die Güte- und Prüfbestimmungen für die Beschichtungstechnologie, für Anlagen, Materialien, Arbeitsprozesse und Qualitätssicherung für die Epoxidtechnologie fest.

Erfüllt der Hersteller die hohen Anforderungen einer umfassenden Qualitätssicherung der Gütesicherung RAL-GZ 662, so bekommt er das RAL-Gütezeichen verliehen. Dieses garantiert eine langlebige, hygienische, energiesparende und umweltfreundliche Beschichtungsqualität.

Die GSK steht für eine verbindliche Gütesicherung, die nationalen und internationalen Anforderungen gerecht wird und noch darüber hinausgeht:

SchichtdickeGSK Siegel

Mindestens 250 μm

Porenfreiheit

Testspannung mindestens 3 kV

Festigkeit

Nach GSK Bestimmungen

Vernetzung

Nach GSK Bestimmungen 

Haftung

Mindestens 12 N/mm² nach Heißwasserlagerung

Kathodenabweichung zwischen Oberfläche und Außenhaut

Durchschnittliche Abweichungstiefe maximal 10 mm nach 30 Tagen

Trinkwassertauglichkeit

Durch Tests nachgewiesen, gemäß den neuesten nationalen und internationalen Anforderungen

 

Alle AVK Mittelmann Gussarmaturen sind nach GSK Richtlinien beschichtet.

 

Weitere Informationen zur GSK finden Sie unter www.gsk-online.de

Zuletzt verändert: 04.07.2007 12:48
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